Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Carl-Friedrich-Meerwein Grundschule ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.meerwein-grundschule.de.
Land Baden-Württemberg, vertreten durch die C.F.Meerwein-Grundschule Emmendingen
Steinstraße 3
79312 Emmendingen
Tel: 07641 452-725-0
E-Mail: poststelle (@) cfm-em.schule.bwl.de
Falls die C.F.Meerwein-Grundschule Emmendingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.meerwein-grundschule.de.
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Es sind keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache vorhanden.
- PDF- und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Dies betrifft insbesondere die unter „Downloads“ bereitgestellten Dokumente, die unter dem Punkt „Leitbild“ aufgeführten Anleitungen, Präsentationen und Flyer, sowie die unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ und dem Menüpunkt „Eltern“ eingestellten Dokumente.
- Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
- Eine Open-Street-Map mit dem eingetragenen Standort der C.F.Meerwein-Grundschule ist in die Internetseiten ohne Alternative eingebunden.
- Das Bilder-Karussell auf der Startseite kann nicht angehalten werden.
- Der ausgewählte Tastaturfokus ist nicht visuell erkennbar.
- Die Programmcodes der Website (sogenannte Quellcodes) sind nicht fehlerfrei von Screenreadern/Browsern lesbar.
- Die Anweisungen beim Kontaktformular sind nicht mit konkreten Hinweisen versehen.
- Nicht alle Bedienelemente, die mit der Maus ausgelöst werden können, sind gleichermaßen auch von Tastaturnutzenden bedienbar.
- Einige Grafiken weißen zur angrenzenden Farbe keinen Kontrast von 3 zu 1 auf.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Rückmeldung und Kontaktangaben
Land Baden-Württemberg, vertreten durch die C.F.Meerwein-Grundschule Emmendingen
Steinstraße 3
79312 Emmendingen
Tel: 07641 452-725-0
E-Mail: poststelle (@) cfm-em.schule.bwl.de
- Durchsetzungsverfahren
Falls die C.F.Meerwein-Grundschule Emmendingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des/der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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